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leserecht für alle – petition zum recht auf leichte sprache

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Handsatz

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stefan göthling reichte am 19.03. eine petition zur rechtlichen verankerung bzw. verpflichtung zur verwendung von leichter sprache  ein.

ich unterstütze diese petition und hoffe, dass es viele unterstützer_innen für diese aktionen geben wird, damit sich alle menschen in einer welt der schriftlichkeit leichter zu recht finden können. das gesetzt würde allen zugute kommen, die angesichts vieler  gesetztes- und amtstexte nur noch mit  dem kopf schütteln können, da viele formulierungen nicht mehr verständlich sind. beispiele hierfür sammele ich gern in dem kommentarteil meines blogs.

bisher haben sich leider erst 56 mitunterzeichner_innen gefunden. deshalb bewerbt die aktion und unterstützt diese wichtige initiative wo ihr nur könnt.

weitere informationen zur umsetzung von leichter sprache finden sich bei mensch zuerst: http://www.people1.de/was_halt.html.

im wortlaut heißt es in der petition:

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Leichte Sprache ein Recht werden soll.
Das Recht auf Leichte Sprache soll in verschiedenen Gesetzen in Deutschland stehen.

Begründung

Warum wollen wir das?
Im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz steht:
Barrieren für behinderte Menschen sollen abgebaut werden.
Sprache ist auch eine Barriere.

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten
kann schwere und komplizierte Sprache eine Barriere sein.
Die Lösung ist Leichte Sprache.
Für Leichte Sprache gibt es viele Regeln.
Wenn man sich an die Regeln hält,
kann jeder wichtige Texte verstehen.

Leichte Sprache steht aber noch nicht im Gesetz.
Darum gibt es noch nicht viele Texte in Leichter Sprache.
Zum Beispiel viele Briefe und Bescheide vom Amt
sind schwer zu verstehen.
Menschen mit Lernschwierigkeiten haben dann Nachteile.

Das ist ungerecht.
Wir wollen, dass sich das ändert.

In diesen Gesetzen soll Leichte Sprache stehen:

Im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG) von Deutschland.
Hier muss stehen, dass man ein Recht auf Leichte Sprache hat.

In den Gleichstellungs-Gesetzen in jedem Bundes-Land.

Im Sozial-Gesetz-Buch 1 (SGB I).
Dort muss es Regeln geben, wann zum Beispiel der Arzt
etwas in Leichter Sprache erklären muss.

Im Sozial-Gesetz-Buch 9 (SGB IX).
Dort stehen viele Rechte für Menschen mit Behinderung.
Dort muss es Regeln geben, wann ich im Alltag
einen Übersetzer in Leichter Sprache bezahlt bekomme.

Im Sozial-Gesetz-Buch 10 (SGB X).
Dort steht, wie die Verwaltung in Deutschland arbeiten muss.
Zum Beispiel stehen dort die Regeln,
wie ein Bescheid vom Sozial-Amt aussehen muss.
In diesem Gesetz muss stehen,
dass es ein Recht auf Bescheide in Leichter Sprache gibt.

In Gerichts-Gesetzen.
Es gibt auch Regeln für Gerichte.
Zum Beispiel, wenn man Zeuge beim Gericht ist.
In diesem Gesetz muss stehen,
wann ich einen Übersetzer vor dem Gericht bekomme.

Im Gesetz über Beurkundungen.
Manchmal gibt es ganz wichtige Texte und Verträge.
Für diese Verträge ist es gut, wenn man einen Zeugen hat.
Dafür gibt es Notare.
Im Gesetz über Beurkundungen stehen die Regeln dafür.
In diesem Gesetz müssen Regeln stehen,
wie schwere Inhalte erklärt werden müssen.

gibt es bereits bibliotheken, die in ihren onlinekatalogen die konzepte von leichter sprache umgesetzt haben?

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